BIOGRAPHIEN



Dennis F. Fredricks - Dr. Rutger von der Horst - Christian Eimer - Martin Vorbrodt



DENNIS F. FREDRICKS
Biographie


Dennis F. Fredricks Dennis F. Fredricks ist als Anwalt in den Staaten Kalifornien und Ohio lizenziert und hat sich auf zwei Rechtsbereiche spezialisiert: Internationales Unternehmensrecht und Recht im Unterhaltungsbereich. Er fungiert als Berater für amerikanische und internationale Unternehmen beim Aufbau von Geschäftskontakten, führt Vertragsverhandlungen und berät bei der Finanzierung und der Beilegung geschäftlicher Streitigkeiten. Er erhält auch regelmäßig Mandate von anderen Anwälten, wenn es um Angelegenheiten geht, die grenzüberschreitende Prozesse oder Transaktionen zwischen den U.S. und Europa geht.

Einer der größten kalifornischen Wirtschaftszweige, in dem Dennis Fredricks als Berater tätig ist, ist der Bereich Medien und Unterhaltungsindustrie. Hier berät er bereits Filmunternehmen, Fernsehstationen, Internet-, DVD- und Videoproduktionen in verschiedenen Staaten Nordamerikas und verschiedenen Ländern Europas. Er arbeitet als Produktionsberater in Los Angeles für unabhängige Filmunternehmen und Fernsehprogramme und vertritt Autoren und Drehbuchautoren. Gleichzeitig repräsentiert er Verkäufer und Sammler alter Kunstgegenstände sowie auch zeitgenössische Maler.

Zusätzlich zum kommerziellen Business repräsentiert Herr Fredricks auch einige 501(c)(3) non-profit Firmen, Stiftungen, Charity- und kulturelle Einrichtungen.

Dennis Fredricks ist der geschäftsführende Anwalt der Anwaltskanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles. Das Unternehmen arbeitet eng mit Anwaltskanzleien in Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn und der Tschechischen Republik zusammen. Neben Englisch spricht Dennis Fredricks auch fließend Deutsch. In der Kanzlei werden unter anderem folgende Sprachen gesprochen: Französisch, Deutsch, Ungarisch, Polnisch, Russisch und Spanisch.

Im Jahre 2002 wurde Herr Fredricks zum Vertrauensanwalt der Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs bestellt. In der Beverly Hills Bar Association war Dennis Fredricks 1995 und 1996 europäischer Vorsitzender des Bereiches für Internationales Recht und Mitglied des Board of Governors im Bereich Unternehmensrecht. Er ist seit 1990 Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer und die Kanzlei ist Gründungsmitglied der internationalen Organisation für Medienanwälte Medien Anwälte International (MAI). Dennis Fredricks rief 1991 in seiner Kanzlei ein Programm für deutsche und österreichische Rechtsreferendare ins Leben. Die Teilnehmer dieses Programms lernen in seiner Kanzlei internationales Unternehmensrecht und Unterhaltungsrecht direkt vor Ort in Los Angeles.

Dennis Fredricks leitete und moderierte Live- und aufgezeichnete Symposien für die University of California Los Angeles (UCLA) zu dem Themenkreis Internationale Geschäfte, für Übertragungen des Regierungssenders Voice of America aus Los Angeles und für die Exame Group in Sâo Paolo, Brasilien zum Thema Medien und Unterhaltung. Im Januar 1998, leitete er ein Seminar in Los Angeles über das Thema neuer Entwicklungen bei Film- und Fernsehverträgen bei europäischen Fernsehsendern und moderierte eine Serie von Diskussionen über Vergleichendes Recht für Österreichische Rechtsanwälte. Im Jahre 2001, richtete Dennis Fredricks eine Seminarreihe für deutsche und österreichische Rechtsreferendare ein, die in Los Angeles bei verschiedenen Auswärtigen Ämtern und privaten Anwaltskanzleien lernen. Die Reihe wurde 2005 um das Gebiet `Nationale und Internationale Nachlassabwicklung` erweitert.

Dennis Fredricks schrieb oder war Mitautor bei vielen Publikationen und Artikeln zu den Themen business associations and entertainment. Im März 1997 war er Mitautor der Publikation „Unternehmensgründung in Kalifornien“ für die Deutsch-Amerikanische Handelskammer. Im März und Oktober 1998 wurde er vom amerikanischen Fernsehen auf nationaler Ebene zum Thema Urheberrecht für Geistiges Eigentum und Verkaufsverhandlungen in der Unterhaltungsindustrie interviewt. Im April 2000 gab er dem deutschen Sender VOX ein Interview über deutsche Filmsubventionen. Weiterhin wurde er 1998 zum Thema Film und Fernseh-koproduktionen für die Novemberausgabe von Los Angeles Film and Music, und im Mai 2000 vom Stadtmagazin Los Angeles zum Thema Unternehmensgründungen von Europäern in den USA interviewt. Im Frühjahr 2003 war er zu Gast in einer lokalen Talkshow zum Thema Internationales Wirtschaftsrecht und wurde hierzu als Experte befragt.

Dennis Fredricks ist reference counsel für etliche europäische Konsulate, Handelskommissionen und Handelskammern. Am 20. April 2001, wurde ihm das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Am 11. November 2001 verlieh ihm der Botschafter der Republik Polen den Amicus Poloniae.






DR. RUTGER VON DER HORST, Rechtsanwalt
Biographie


Dr. Rutger von der Horst Dr. Rutger von der Horst ist Partner der Sozietät Fredricks & von der Horst und leitet das Kanzleibüro Münster. Schwerpunktmäßig ist er auf dem Gebiet Medienrecht tätig. Dieser umfaßt namentlich Vertragsverhandlungen und -gestaltung im Bereich e-commerce, Webadvertising, on- und offline Multimedia-Produktionen, entertainment (Musik, Film und Rundfunk), Rechteklärung, Lizenzierung und Rechtewahrung von Urheberrechten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz sowie Marketingstrategien.

Ende Sommer 1997 gründete er MAI-MedienAnwälteInternational (http://www.mai-law.com), ein Anwaltspool in Form eines internationalen Netzwerks von selbständigen Kanzleien. Oktober 1997 folgte die Gründung der Multimedia-Börse Münster, die Kontaktbörse und Plattform für Profis aus der Multimedia- und IT-Branche.

Von 1994 bis 1996 war Dr. von der Horst als Jurist und Lobbyist für die Schallplattenherstellerverbänden "Deutsche Landesgruppe der IFPI" (International Federation of the Phonographic Industry) und "Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft" sowie für die Verwertungsgesellschaft GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), Hamburg tätig. Dort war er verantwortlich für die Lizenzierung Funktioneller Musik (Radio-Syndication, Hintergrundmusik, Ladenfunk etc .). Zudem vertrat er als Lobbyist gegenüber Gesetzgebungsorganen und Ministerialverwaltung die Verbandsinteressen, insbesondere bei der aufgrund der neuen Technologien (Multimedia, Internet) notwendig gewordenen Weiterentwicklung und Anpassung des Urheber- und Medienrechts im off- und on-line Bereich.

1991, während seiner Tätigkeit für das EU-Parlament, verfaßte er im Vorfeld der Harmonisierung des Urheberrechts das grundlegende urheberrechtliche Arbeitspapier zur Information der EU-Parlamentarier. Praktische Erfahrungen im anglo-amerikanischen "case-law" sammelte er durch seine Mitarbeit in einer großen Anwaltskanzlei in Los Angeles 1992.

1995 promovierte er mit der rundfunkrechtlichen Dissertation "Europäisiertes Rundfunkrecht". Zwischenzeitlich verfaßte er zahlreiche Fachaufsätze und Artikel im Bereich des Urheber- und Medienrechts und hielt Vorträge zu urheber- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten von off- und on-line Multimedia-Produktionen.

2003 wurde Dr. von der Horst auch am Oberlandesgericht zugelassen und ist seitdem vertretungsberechtigt vor allen deutschen Zivilgerichten (ausser dem BGH).

Dr. von der Horst sitzt im Rechtsausschuß des dmmv (Deutscher Multimedia Verband), Düsseldorf und im Fachausschuß Recht von ZIM (Zentrum für interaktive Medien, Köln) und ist Mitglied verschiedener im Bereich des Urheber- und Medienrechts aktiver Vereine, u.a. dem Deutschen Anwaltsverein (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie) und Medienstammtisch Köln. Er ist zudem namentlicher Mitautor der Loseblattsammlung Kultur & Recht sowie Autor im OJR (Online Journal Recht). Dr. von der Horst kann eine langjährige Lehrtätigkeit vorweisen, u.a. als Lehrbeauftragter der Akademie für neue Medien-Macromedia Köln. Zudem sitzt er im Juristischen Beirat im Förderverein Schloß Horst e.V., Gelsenkirchen-Horst.






CHRISTIAN EIMER
Personal Profile


Christian Eimer Christian Eimer hat bei Fredricks & Von der Horst im November 2006 gleich in zweifacher Weise begonnen: Einmal im Kerngebiet Business- und Medienrecht als auch im Nebengebiet des Testaments- und Nachlaßrechts. Seit 2002 ist er ist Rechtsanwalt, zugelassen in seinem Heimatland Deutschland. Seine Zulassung bei der kalifornischen Rechtsanwaltskammer schwebt.

Herr Eimer bringt große Erfahrung im Medien- und Unterhaltungsrechts in die Kanzlei mit, da er von Juli 2002 bis Juli 2006 in der Rechtsabteilung des nationalen öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) in der Sendezentrale in Mainz gearbeitet hat. Dort war er vollverantwortlich für alle Vertragsangelegenheiten der neuen digitalen Spartenkanäle ZDFdokukanal und ZDFinfokanal. Außerdem war er verantwortlich für Fragen des deutschen und europäischen Urheber- und Rundfunkrechts.

Sein Einsatz im Bereich Erb- und Nachlaßrecht begann in Los Angeles im Jahr 2006 mit dem Schwerpunkt Living Trusts und den dazugehörigen Fragestellugen im internationalen Bereich sowie komplexe grenzüberschreitende Nachlaßverfahren.

Herr Eimer hat für das in Texas ansässige Unternehmen Electronic Data Systems (EDS) in der deutschen Rechtsabteilung im Bereich Software- und Internetrecht gearbeitet. Von März 1999 bis Februar 2000 war Herr Eimer für das Goethe-Institut in Frankfurt am Main tätig. Dort war er Ansprechpartner für die internationalen Studenten und hat diese in Visa-Angelegenheiten beraten. Weiterhin war er freier Mitarbeiter in den Nachrichten-Redaktionen verschiedener deutscher Fernseh- und Radiosender, u.a. RTL-Nord, NDR und ZDF.

Er hat an der Freien Universität Berlin und der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert, wo er 1998 sein Studium erfolgreich mit dem Erlangen des Ersten Staatsexamens abgeschlossen hat. Im Mai 2002 hat er in Hannover sein Zweites Staatsexamen erhalten.

Christian Eimer spricht fliessend Englisch und Deutsch und verfügt über gute schriftliche sowie mündliche Französischkenntnisse.






MARTIN VORBRODT
Personal Profile


Martin Vorbrodt Martin Vorbrodt schloss sich dem Team von Fredricks & von der Horst im Jahr 2006 an. Er bringt spezialisierte Erfahrungen im IT Recht, Geistiges Eigentum, Lizenzvereinbarungen und Musikrecht in die Kanzlei ein. Seine Arbeit in deutschen Anwaltskanzleien umfasste internationale Transaktionen und Konfliktlösungen. Durch seine Arbeit für einen internationalen Medienkonzern konnte er seine Kenntnisse auf den Gebieten Gesellschaftsrecht sowie Intellectual Property weiter vertiefen. Er beriet die europäische Konzernspitze in Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts, so erarbeitete er beispielsweise das internationale Vertragswerk für das konzernweite Cash-Pooling-System.

Der Interessenschwerpunkt im IT-Recht von Herrn Vorbrodt deckt sich mit der wachsenden Mandantschaft, die Beratungsleistungen in den Gebieten Software, Internet-Piraterie, Persönlichkeitsrechten und weiteren IT Themen wünscht. Darüber hinaus hat Herr Vorbrodt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Entertainment Recht, insbesondere im Musikrecht. Hierbei kommt Herrn Vorbrodt zugute, dass er Musikrecht nicht nur aus der Sicht eines Anwalts kennt, sondern auch von der Seite des Musikers mit internationalen Veröffentlichungen. Die Tätigkeit von Herrn Vorbrodt umfasst unter anderem Fragen der Veröffentlichungen und des Urheberrechts, Recording- und Vertriebsverträge, Organisation von Orchestern und Bands, Touring und Merchandising sowie Agentur- und Managementangelegenheiten.

Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Bielefeld und seinem zweiten Staatsexamen schrieb Herr Vorbrodt eine wissenschaftliche Arbeit über das Thema der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der deutschen Aktiengesellschaft.

Martin Vorbrodt spricht fließend englisch und deutsch und hat darüber hinaus Grundkenntnisse in französischer Sprache. Er bereitet sich zur Zeit auf die kalifornische State Bar Prüfung vor.