| Markteintritt USA - Full Package |
Unsere Kanzlei hilft seit Anfang der Neunziger Jahre insbesondere europäischen Mandanten dabei, ihre Produkte und Services auf den US-Markt und nach Kalifornien zu bringen. Wir bieten dafür das Full Package an Dienstleistungen für den Markteintritt in den USA an. Dabei steht unseren Klienten ein deutschsprachiger Rechtsanwalt zur Seite. Unsere Services umfassen u.a.
Allgemeine Rechtsvertretung - deutschsprachiger Rechtsanwalt Wir vertreten unsere Mandanten zudem in ihren rechtlichen Belangen umfassend als General Counsel und bieten eine Kommunikation in deutscher Sprache an. Im Hinblick auf Rechtsgebiete, in denen wir nicht persönlich praktizieren, können wir unsere Mandanten an kompetente Experten weiterleiten, mit denen wir langjährige erfolgreiche Partnerschaften pflegen und von denen viele ebenso deutschsprachig sind.
Wir stellen unseren Mandanten darüber hinaus weitere Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung ihres Unternehmens zur Verfügung wie Markt- und Marketinganalysen, Personalplanung und die Entwicklung von Unternehmensstrategien. Wir finden die geeigneten Steuerberater, Banker, Immobilienmakler sowie weitere Berater zur Unterstützung des Markteinstiegs in den USA.
Unsere anwaltliche Beratung zielt darauf ab, einen erfolgreichen Markteinstieg in Kalifornien und den USA zu gewährleisten. Dies erfordert erfordert Expertise auf unterschiedlichen Rechtsgebieten (Visa, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuern etc.), die wir nicht isoliert betrachten, sondern in Einklang bringen. Zudem weisen wir unsere Mandanten auf Unterschiede in den Rechtssystemen und Geschäftsgebräuchen zwischen Europa und den USA hin, um typische unnötige Fehler zu vermeiden, und um unzutreffende Erwartungen den Realitäten in Kalifornien und in den USA anzupassen. Wir evaluieren Prozessrisiken, z.B. im Zusammenhang mit der Produkthaftung, passen allgemeine Geschäftsbedingungen den rechtlichen Voraussetzungen der USA und Kalifornien an, helfen beim Inkasso, der bestmöglichen steuerrechtlichen Strukturierung des Unternehmens sowie bei der Aufstellung von Vergütungsplänen für Mitarbeiter. Der Film- und Fernsehbranche geben wir fachkundigen Rat bezüglich der grundlegenden Unterschiede zwischen den amerikanischen und europäischen Urheber- und Persönlichkeitsrechten sowie den Anforderungen der Directors, Screen Actors und Writers Guild. Zudem beraten wir internationale Co-Produktionen von europäischen und amerikanischen Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf Steueranreize sowie regionale und nationale Filmförderungen. |
