Martin Vorbrodt (of counsel) schloss sich dem Team von Fredricks & von der Horst im Jahr 2006 an. Er bringt umfangreiche Erfahrungen im IT Recht, Intellectual Property, Licensing und Medienrecht aber auch im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht in die Kanzlei ein. Seine Arbeit in europäischen Anwaltskanzleien und Unternehmen umfasste internationale Transaktionen und Konfliktlösungen.
Der Interessenschwerpunkt im Bereich Business Law und Intellectual Property von Herrn Vorbrodt deckt sich mit dem wachsenden Anteil der Mandantschaft, die Beratungsleistungen auf den Gebieten Lizenzen, Copyrights und IT Law Fragestellungen wünscht. Darüber hinaus hat Herr Vorbrodt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Entertainment Law. Er war als Rechtsbeistand für eine Reihe internationaler Filmprojekte sowie für Plattenfirmen und Künstler tätig.
Vor seiner Tätigkeit für Fredricks & von der Horst arbeitete er in der Rechtsabteilung eines internationalen Medienkonzerns und beriet die europäische Konzernspitze in Fragen des Gesellschafts- und Konzernrechts (z.B. internationale Cash-Pooling-Vertragswerke), des Internetrechts und in weiteren medienrechtlichen Belangen.
Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Bielefeld und seinem zweiten Staatsexamen schrieb Herr Vorbrodt eine wissenschaftliche Arbeit über das Thema der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der deutschen Aktiengesellschaft.
Herr Vorbrodt hat das kalifornische Anwaltsexamen im Jahr 2011 bestanden, und er ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Martin Vorbrodt spricht fließend englisch und deutsch und hat darüber hinaus Grundkenntnisse in französischer Sprache.