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Dennis F. Fredricks
Dennis F. Fredricks ist im Staat Kalifornien als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich auf internationales Recht und US-Recht spezialisiert. Er ist als anwaltlicher Berater für Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften und Regierungsbehörden aus den USA und Europa auf dem Gebiet des Markteintritts in den USA und Marktexpansionsstrategien, der Strukturierung von Kapitalgesellschaften, Vertragsverhandlungen, Copyright- und Trademark-Transaktionen, Visa, Finanzierungsfragen sowie Konfliktlösungen tätig. Regelmäßig wird er von anderen Anwälten bei grenzüberschreitenden Transaktionen oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Partien aus Europa und den USA mandatiert.

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profil vdh
Dr. Rutger von der Horst, Wirtschaftsmedienrechtler ist Rechtsanwalt in Deutschland. Er verfügt über eine langjährige Spezialisierung im Bereich des Urheber-, Medien- und  Kommunikationsrechts. Sein besonderes Augenmerk gilt seit 1996 der Entwicklung des Rechts virtueller Welten. Als Medienrechtsexperte berät er Unternehmen wie auch Einzelpersonen aus der IT-, Verlags-, Film-, Fernseh- und Musikbranche sowie andere nationale und ausländische Wirtschaftsunternehmen - namentlich auch im Wellness-Bereich und der Autotuningbrache. In berufskammer- und strafrechtlichen Verfahren ist er u.a. als Gutachter bzgl. des Führens von (ausländischen) akademischen Graden und Titeln tätig.

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Martin Vorbrodt
Martin Vorbrodt (of counsel) schloss sich dem Team von Fredricks & von der Horst im Jahr 2006 an. Er bringt umfangreiche Erfahrungen im IT Recht, Intellectual Property, Licensing und Medienrecht aber auch im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht in die Kanzlei ein. Seine Arbeit in europäischen Anwaltskanzleien und Unternehmen umfasste internationale Transaktionen und Konfliktlösungen. Der Interessenschwerpunkt im Bereich Business Law und Intellectual Property von Herrn Vorbrodt deckt sich mit dem wachsenden Anteil der Mandantschaft, die Beratungsleistungen auf den Gebieten Lizenzen, Copyrights und IT Law Fragestellungen wünscht. Darüber hinaus hat Herr Vorbrodt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Entertainment Law.

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