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Dr. Rutger von der Horst, Wirtschaftsmedienrechtler ist Rechtsanwalt in Deutschland. Er verfügt über eine langjährige Spezialisierung im Bereich des Urheber-, Medien- und  Kommunikationsrechts. Sein besonderes Augenmerk gilt seit 1996 der Entwicklung des Rechts virtueller Welten.

Als Medienrechtsexperte berät er Unternehmen wie auch Einzelpersonen aus der IT-, Verlags-, Film-, Fernseh- und Musikbranche sowie andere nationale und ausländische Wirtschaftsunternehmen - namentlich auch im Wellness-Bereich und der Autotuningbrache. In berufskammer- und strafrechtlichen Verfahren ist er u.a. als Gutachter bzgl. des Führens von (ausländischen) akademischen Graden und Titeln tätig.

1991 war Dr. v. der Horst für das EU-Parlament Luxemburg in der Verwaltung tätig. 1992 schloss sich die Mitarbeit in einer großen Anwaltskanzlei in Los Angeles an. Von 1993 bis 1994 führte er sein Promotionsstudium durch, das er 1995 mit der Promotion und einer rundfunkrechtlichen Dissertation "Europäisiertes Rundfunkrecht" abschloss.

In den Jahren 1994 bis 1996 arbeitete er bei den Schallplattenherstellerverbänden "Deutsche Landesgruppe der IFPI" (International Federation of the Phonographic Industry), vormals Hamburg und dem "Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft", vormals Hamburg (jetzt Bundesverband Musikindustrie, Berlin) sowie für die Verwertungsgesellschaft GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), vormals Hamburg (jetzt alle Berlin).

Dort war Dr. v. der Horst verantwortlich u.a. für die Lizenzierung Funktioneller Musik (insbesondere Syndication, Hintergrundmusik, Ladenfunk etc .) sowie die Vertretung der Verbandsinteressen, namentlich bei der aufgrund der neuen Technologien (Multimedia, Internet) notwendig gewordenen Weiterentwicklung und Anpassung des Urheber- und Medienrechts im off- und online Bereich.

Internationale Kanzlei
Nach der Zulassung als Rechtsanwalt 1996 gründete Dr. v. der Horst zusammen mit dem Amerikaner Dennis F. Fredricks die internationale Kanzlei Fredricks & von der Horst mit Sitz in Los Angeles und Münster, später Köln. Dr. v. der Horst ist der geschäftsführende Anwalt der Anwaltskanzlei Fredricks & von der Horst in Köln. Das Unternehmen arbeitet eng mit Anwaltskanzleien in USA, Kanada, Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen. Neben Deutsch spricht Dr. v. der Horst auch fließend Englisch.

Als Service wird die Unterstützung bei Firmengründungen in Kalifornien, USA und die Kontaktvermittlung zu dortigen Unternehmen angeboten. Zur Förderung des juristischen Nachwuchs ist seit 1990 von Fredricks & von der Horst Law Offices Los Angeles ein Referendarausbildungsprogramm in Los Angeles eingerichtet.

MedienAnwälte International (MAI)
Dr. v. der Horst ist Mitinitiator und Mitgründer des 1997 ins Leben gerufene internationale Medienanwaltsnetzes MAI - MedienAnwälte International, dessen Mitglieder allesamt ausgewiesene Experten und Praktiker des Medienrechts sind.

Fachaufsätze, Presse-, Radio- TV- und Web-Interviews
Dr. v. der Horst ist Verfasser zahlreicher Fachaufsätze und Artikel im Bereich des Wirtschaftsrechts der Medien, namentlich Mitautor der Loseblattsammlung Kultur & Recht sowie Autor im OJR (Online Journal Recht).

Daneben hält er Vorträge und Presse-, Radio-, TV und Web-Interviews zu diesen Themen
- z.B. hr 3 Neues aus der Computerbranche zu Urheberrechten im Web,
- ARD Tagesschau zur Urheberrechtsreform,
- Radio Antenne Bayern zu volksverhetzenden Wahlspots,
- screen business online zum electronic publishing,
- Managermagazin für die Sparkassen-Finanzgruppe zum Kauf von akademischen Titeln
- Süddeutsche Zeitung zum Kauf und Führen von akademischen Titeln
- web.de zum Kauf und Führen von akademischen Titeln

Vorträge, Seminare, Lehraufträge
Dr. v. der Horst hat Lehraufträge übernommen u.a. an der Akademie für neue Medien - Macromedia, Köln
an der Uni Siegen und am Handwerksbildungszentrum HBZ Münster. Daneben hält er Vorträge u.a. an der Uni Münster sowie in Unternehmen.

Mitgliedschaften

Dr. v. der Horst war bis 2001 Berater im Rechtsausschuß des dmmv (Deutscher Multimedia Verband, jetzt Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sowie im Fachausschuß Recht von ZIM (Zentrum für interaktive Medien e.V.) und war Mitglied verschiedener im Bereich des Urheber- und Medienrechts aktiver Vereine sowie im Deutschen Anwaltsverein, namentlich dort Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie, vormals beim Medienstammtisch Köln und Juristischer Beirat im Förderverein Schloß Horst e.V., Gelsenkirchen-Horst.

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