Martin Vorbrodt

Martin Vorbrodt

Martin Vorbrodt (Rechtsberater) trat 2006 in die Kanzlei ein und brachte umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen IT-Recht, geistiges Eigentum, Lizenzierung und Medienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht mit. Seine Tätigkeit bei europäischen Kanzleien und Unternehmen umfasste internationale Transaktionen und Streitbeilegung.

Der Schwerpunkt von Herrn Vorbrodt auf Wirtschaftsrecht und geistigem Eigentum entspricht dem wachsenden Bedarf der Kanzlei an Dienstleistungen in den Bereichen Lizenzierung, Urheberrecht und Informationstechnologierecht. Darüber hinaus verfügt Herr Vorbrodt über fundierte Kenntnisse im Unterhaltungsrecht. Er war als Rechtsberater für eine Reihe internationaler Filmprojekte tätig und hat Plattenfirmen und Künstler beraten.

Zuvor arbeitete Herr Vorbrodt in der Rechtsabteilung eines internationalen Medienkonzerns und beriet die Geschäftsleitung in den Bereichen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, einschließlich der Schaffung des rechtlichen Rahmens für das internationale Cash-Pooling-System des Konzerns, im Internetrecht und in verschiedenen medienrechtlichen Fragen.

Nach seinem Abschluss an der Universität Bielefeld und dem Bestehen des deutschen Referendariats schrieb Herr Vorbrodt eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema „Der rechtliche Rahmen für die Zusammensetzung von Aufsichtsräten in deutschen Aktiengesellschaften”.

Herr Vorbrodt ist als Rechtsanwalt in Kalifornien und Deutschland zugelassen. Er spricht fließend Englisch und Deutsch und verfügt über gute Französischkenntnisse.